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Jürgen Fickert

ist TBS-Berater.
Zu seinen Arbeitsschwerpunkten
zählt die Elektronische Datenverarbeitung (EDV).                                                                                                   

Achtung, Datenschnüffler

Zum Einsatz digitaler Tachographen

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, sind in den vergangenen Jahren eine Reihe von EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden. Neue Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen müssen – statt der klassischen Fahrtenschreiber – nun mit digitalen Tachographen, einem Minicomputer, ausgestattet werden.

Die Fahrer erhalten eine computerlesbare Fahrerkarte. Sie steckt während der Lkw-Tour im Tachographen, und die Tourendaten wie Geschwindigkeiten und Pausen werden auf ihr gespeichert.

Das Gesetz ist grundsätzlich positiv zu bewerten, da mit Hilfe der digitalen Tachographen die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer besser überwacht werden können.

Andererseits zeigt die Praxis, dass die Computertechnik nun auch in Kraftfahrzeugen kleinerer Speditionen und Expressdienste Eingang findet – und das Kontrollpotenzial der Fahrer beträchtlich wächst. Natürlich werden seit vielen Jahren Bordcomputer, GPS und andere leistungsstarke IT- und Telematiksysteme zum Lkw-Flottenmanagement angeboten. Diese werden aber überwiegend in Großunternehmen eingesetzt. In Folge der gesetzlichen und technischen Änderungen werden nun auch die Arbeitsplätze kleinerer Transportunternehmen computerisiert.

Es entstehen IT-Angebote rund um die digitalen Tachographen, es werden deutlich mehr Daten erfasst und ausgewertet, als die gesetzlichen Vorschriften es erfordern; beispielsweise Drehzahlen und Gänge.

Der Betriebsrat hat beim Einsatz der digitalen Tachographen und der zugehörigen Software mitzubestimmen. Er sollte versuchen, die Nutzung eng auf die gesetzlichen Vorgaben einzuschränken. Der Arbeitgeber hat die Aufgabe, durch eine gute Tourenplanung zu erreichen, dass die Lenk- und Ruhezeiten der Lkw-Fahrer überwacht und eingehalten werden. Die TBS NRW hat hierzu eine Beratungshilfe mit Checklisten entwickelt, um Betriebsräte bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Kontakt: Tel. 0173/2097767                   juergen.fickert@tbs-nrw.de